Bestellung

Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, auch wenn den Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner nicht widersprochen wird.

W. Fritzsching GmbH & Co. KG 88299 Leutkirch



  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Der Empfänger ist verpflichtet, Teile, die für ihn besonders angefertigt werden mussten, abzunehmen. Wir behalten uns eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor.
  2. Genannte Lieferzeiten sind nur als annähernd und freibleibend zu betrachten. Schadenersatzansprüche für nicht fristgemäße Lieferungen können gegen uns nicht geltend gemacht werden. Der Käufer ist lediglich berechtigt zurückzutreten, falls nicht innerhalb einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von uns geliefert wurde.
  3. Alle Preise verstehen sich freibleibend ab Lieferort ohne Mehrwertsteuer und schließen Verpackung nicht ein. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertage geltenden Preisen und Rabatten.
  4. Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto Kasse. Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung, wobei Diskontspesen sofort in bar zu vergüten sind. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
  5. Eigentumsvorbehalt besteht für alle gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch bei Weiterveräußerung dieser Waren. Kaufpreisansprüche unserer Kunden aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren werden bereits hiermit an uns abgetreten und sichern jeweils alle offenen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Im Falle der Weiterverarbeitung gilt als vereinbart, dass uns der Käufer anteilmäßig Miteigentum im Sinne des § 947, Absatz 1 BGB, überträgt und die hergestellte Sache für uns in Verwahrung behält. Bei Weiterveräußerung solcher verarbeiteter Gegenstände ist der Teil der aufpreisforderung unserer Kunden an uns abgetreten, der anteilmäßig auf unser Miteigentum entfällt.
  6. Gewährleistungsansprüche sind uns gegenüber nur in dem Umfang begründet, als wir unsererseits Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten haben. Wir sind berechtigt und auf Verlangen unserer Kunden verpflichtet, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten an unsere Kunden abzutreten. Beanstandungen oder Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich erfolgen.
  7. Auch für zukünftige Geschäfte gelten diese Bedingungen, solange sie nicht von uns geändert werden.
  8. Erfüllungsort ist für beide Teile 88299 Leutkirch. Gerichtsstand ist für beide Teile 88212 Ravensburg